Bei dieser traditionellen Bestattungsform wird der Sarg nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.
Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung. Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- oder einem Wahlgrab (Doppel- und Familiengrab) entschieden werden. Je nach Art können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Grabmal und Grabpflege fallen nur einmal an. Ist bereits ein Grab vorhanden, wird die Verwendbarkeit geprüft und die Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstellen der jeweiligen Grabeinheit auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofs. Diese ist bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich.
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, eine individuelle Auswahl ist nicht möglich. In ein Reihengrab darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Kosten für die Belegung eines Reihengrabes sind meist günstiger als bei einem Wahlgrab.
Anonyme Erdbestattung
Dies ist eine Bestattung mit Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld mit nicht individuell gekennzeichneten Grabstellen. Es gibt eine Reihe von Sonderformen auf verschiedenen Friedhöfen, wir informieren Sie über die Gegebenheiten auf dem von Ihnen gewünschten Friedhof.
Es sollte jedoch bedacht werden, dass bei dieser anonymen Beisetzungsart eine spätere Trauerarbeit und -bewältigung sehr erschwert wird, da eine persönliche Gedenkstelle fehlt. Der Besuch des Grabes wird vielen Menschen oft erst später zu einem notwendigen Bedürfnis, ist dann jedoch nicht mehr möglich.