Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Fall notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine handschriftliche Willensbekundung mit entsprechendem Inhalt hinterlassen oder die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab. Für die Beisetzung, die wenige Tage (2 – 3 Tage) später vorgenommen werden kann, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Der Verstorbene wird in der Regel nach Abschiednahme bzw. Trauerfeier zum Krematorium überführt.
Urnenwahlgrab
Es kann grundsätzlich zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab (Doppel- oder Familiengrab) entschieden werden. Je nach Bestattungsart können mehrere Beisetzungen in einer Grabstelle vorgenommen werden. Vergleichen Sie dazu die Angaben zum Wahlgrab bei Erdbestattungen.
Urnenreihengrab
Ein Urnenreihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, es darf jeweils nur ein Verstorbener beigesetzt werden.
Anonyme Bestattung
Wird keine eigene Grabstätte gewünscht, kann die anonyme Beisetzung auf einer Gemeinschaftsgrabanlage oder einem Urnenhain ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle gewählt werden. Eine Trauerfeier ist hier genau wie bei allen anderen Bestattungsarten möglich. Es gibt einige Sonderformen auf verschiedenen Friedhöfen (z.B. Verstreuung der Asche auf einer Wiese). Wir informieren Sie über die regionalen Möglichkeiten. Auch hier gilt jedoch, dass bei dieser anonymen Beisetzung eine spätere Trauerarbeit erschwert wird.